Die neue Netto-Null-Industrie-Verordnung

Worauf Sie im Einkauf jetzt achten müssen 

Die neue Netto-Null-Industrie-Verordnung wird den Einkauf in Städten und Gemeinden ab sofort verändern.

In meinem aktuellen Fachbeitrag für die Zeitschrift „Der Gemeinderat“ erläutere ich die wichtigsten Punkte und gebe Empfehlungen, wie Sie sich optimal auf die neuen Herausforderungen vorbereiten können. 

 Worum geht es?

Im April 2024 hat die EU die Netto-Null-Industrie-Verordnung verabschiedet, die den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Technologiesektoren stärken soll. Bis 2030 sollen 40% des Bedarfs an klimaschonender Energieproduktion in der EU eigenständig gedeckt werden. 

Neue Vergabekriterien

Die Verordnung stellt ökologische Nachhaltigkeit und Resilienz als zentrale Vergabekriterien in den Vordergrund. Das bedeutet, dass bei der Beschaffung von Technologien wie erneuerbaren Energien, Stromnetzen, Energiespeichern und CO2-Transport-Lösungen neben dem Preis auch die Nachhaltigkeit und Cybersicherheit berücksichtigt werden müssen.

 Schnellere Verfahren

Für die Praxis in der Kommune bedeutet dies, dass Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden müssen. Städte und Gemeinden müssen die infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen, um Projekte zügig umsetzen zu können. Der Ausbau von Stromnetzen und die Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge sind hier besonders relevant.

 Rolle der Gemeinderäte

Gemeinderäte spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Klimaziele. Sie müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten und sicherstellen, dass ihre Vergabeverfahren den neuen Kriterien entsprechen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. 

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Gemeinderat“:

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